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Keine Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen.
Mit der Anschaffung einer neuen PV-Anlage ab Januar 2023 wird diese von uns
ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Die neuen Photovoltaik-Steuerregeln im neuen Jahr 

1. Umsatzsteuersatz ab 01.01.2023 abgeschafft 
• Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör und Speicher
• Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden
• Größe der Anlage nicht begrenzt, aber Vereinfachungsregel: Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn
max. 30 kWp Anlagenleistung
• Installationen & Lieferungen ab 01.01.2023

2.Einkommensteuer-Befreiung
• Einkünfte (und Entnahmen) beim Betreiben von Photovoltaik-Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit
• Anzuwenden für Anlagen bis 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern (und anderen Gebäuden), bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit
• Nicht nur neue Anlagen, sondern alle auch bestehenden Anlagen und Steuerpersonen bei denen diese Regeln erfüllt sind
• Abschreibungen und Kosten können dann nicht mehr in Abzug gebracht werden
• Diese Regelung gilt rückwirkend schon auch für das Steuerjahr 2022 
• Keine Änderung der Steuerbescheide für die Steuerjahre bis 2021 

3. Lohnsteuerberatungsvereine
• Beratungsbefugnis künftig auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, wenn deren Einkünfte von der Einkommensteuer befreit sind
• Anwendbar ab dem Steuerjahr 2022
• Weiterhin keine Befugnis zum Erstellen der Umsatzsteuererklärung

Sichern Sie sich mit unserem maXi Solartechnik Team die eigene PV-Anlage für das Jahr 2023. 
Photovoltaikanlagen Hamm, wir sind der richtige Photovoltaikanlagen Installateur für Ihre Projekt.
Die Beratung liegt bei uns im Mittelpunkt. 

 

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